Was brauche ich als Minderjähriger für ein Piercing.
Zwischen 14 und 16 Jahren
Unter 14 Jahren ist in Deutschland kein Piercing erlaubt, dazu zählen auch die allseits bekannten Ohrlöcher.
Zwischen 14 und 16 Jahren, muß ein Erziehungsberechtigter dabei sein, der das Piercing absegnet
Vom zweiten Erziehungsberechtigten brauchen wir auch ein unterschriebenes Einwilligungsschreiben, oder
der anwesende Erziehungsberechtigte unterschreibt, daß der zweite Erziehungsberechtigte damit einverstanden ist.


Die Ausweise sind vorzuzeigen, Name und Wohnadresse müssen übereinstimmen.

Zwischen 16 und 18 Jahren.
Wir brauchen eine unterschriebene Einverständniserklärung für das Piercing (Name nennen) von beiden Erziehungsberechtigten,
sowie die Ausweise der Erziehungsberechtigten (beide) im Original.

Die Ausweise sind vorzuzeigen, Name und Wohnadresse müssen übereinstimmen.